Feldscheune mit Baum im Morgennebel – mb-immowert Immobilienbewertung

Alle Immobilien
haben Werte.
Wir wissen sie
zu schätzen.

Verkehrswertgutachten und Immobilienberatung.
Unabhängig, unparteiisch und nachvollziehbar. Bundesweit.

Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF (DIAZert)

Immobilienbewertung

Wir ermitteln den Verkehrswert von Grundstücken, Gebäuden und Rechten.

Grundlage sind § 194 Baugesetzbuch und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Gewerbe- und Sonderimmobilien

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büros, Gewerbehallen und Märkte
  • Hotels, Pensionen und Gaststätten
  • Autohäuser und Tankstellen
  • Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten
  • Kirchliche und öffentliche Gebäude
  • Baudenkmale

Grundstücke und Landwirtschaft

  • Bauland und Gewerbeflächen
  • Garten- und Erholungsgrundstücke
  • Landwirtschaftliche Flächen
  • Hofstellen und Resthofstellen
  • Scheunen und Wirtschaftsgebäude

Rechte und Belastungen

  • Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Wege- und Leitungsrechte
  • Baulasten
  • Miteigentumsanteile

Gutachtenarten

  • Verkehrswertgutachten
  • Gutachten zur Miethöhe
  • Gutachten zur Restnutzungsdauer
  • Gutachten zum Versicherungswert
  • Gutachten zum merkantilen Minderwert
  • Portfoliobewertungen
  • Ergänzungs- und Aktualisierungsgutachten
  • Stellungnahmen zu Gutachten Dritter

Anlässe

  • Kauf und Verkauf
  • Erbschaft, Schenkung und Erbauseinandersetzung
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Zwangsversteigerung
  • Steuerlicher Nachweis und Grundsteuer
  • Betreuung und Sozialhilfe
  • Veräußerung öffentlicher Liegenschaften
  • Bilanzierung und Finanzierung

Das Wertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten begründet den Wert schriftlich und vollständig.

Jeder Schritt ist nachprüfbar.

Gerichte, Finanzämter und Behörden können das Ergebnis deshalb nachvollziehen.

  1. Erstgespräch
  2. Auftrag und Vollmacht
  3. Beschaffung der Unterlagen
  4. Ortsbesichtigung
  5. Wertermittlung
  6. Übergabe des Gutachtens

Das steht im Gutachten

  • Grundbuch mit Rechten und Belastungen
  • Lage, Erschließung und Planungsrecht
  • Baubeschreibung und baulicher Zustand
  • Bodenwert
  • Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV
  • Begründeter Verkehrswert

Das holen wir ein

  • Grundbuchauszüge
  • Liegenschaftskarten und Eigentümernachweise
  • Bauakten und Baugenehmigungen
  • Auskünfte zu Flächennutzungs- und Bebauungsplan
  • Auskünfte aus Baulasten- und Altlastenverzeichnis
  • Bodenrichtwerte und Marktdaten

Behördengebühren rechnen wir als Nebenkosten ab.

Das halten Sie bereit

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Angaben zu Modernisierungen und bekannten Schäden
  • Miet- und Pachtverträge bei vermieteten Objekten
  • Teilungserklärung und Protokolle bei Wohnungseigentum

Wichtig ist die Vollmacht des Eigentümers. Mit ihr dürfen wir Grundbuch und Bauakte einsehen.

Referenzen

Unsere Gutachten decken das gesamte Wertspektrum ab.

Von der kleinen Splitterfläche bis zum Immobilienportfolio im dreistelligen Millionenbereich.

Namen von Auftraggebern nennen wir nicht.

Auftraggeber

  • Amts- und Landgerichte
  • Land Niedersachsen und Landesbehörden
  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Banken
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Rechtsanwälte und rechtliche Betreuer
  • Kirchengemeinden und Vereine
  • Pflegedienste und Senioreneinrichtungen
  • Handels- und Industrieunternehmen
  • Immobilien- und Vermögensverwaltungen
  • Erbengemeinschaften und Privatpersonen

Beispiele aus der Praxis

  • Historisches Rathaus
  • Ehemaliger Schlachthof
  • Ehemalige Kaserne in Nordhessen
  • Stadthotel in Kassel
  • Hotel- und Apartmentanlage
  • Lebensmittelmarkt im Erbbaurecht
  • Gewerbepark in Südniedersachsen
  • Wohnanlage in Hamburg
  • Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus
  • Seniorenresidenz
  • Tagespflegeeinrichtung
  • Kirchliche Liegenschaft

Einsatzgebiet

Unsere Büros liegen in Bovenden bei Göttingen, Bad Gandersheim und Braunschweig. Wir sind bundesweit tätig. Bewertungen der letzten Jahre lagen unter anderem in diesen Ländern:

  • Niedersachsen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Kosten

Außergerichtliche Gutachten rechnen wir nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024 ab.

Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Aufwand.

Auf Wunsch nennen wir Ihnen vorab eine voraussichtliche Honorarspanne.

Bestandteile des Honorars

  • Basishonorar nach dem vorläufigen Wert der Immobilie
  • Zuschläge für Rechte, Belastungen und besondere Merkmale
  • Zuschläge für zurückliegende oder mehrere Stichtage
  • Zuschläge für besondere Eilbedürftigkeit
  • Nebenkosten und Fahrtkosten

Weitere Positionen ergeben sich im Einzelfall aus der Honorarrichtlinie.

Gerichtsaufträge

Für Gerichte richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Immobilienberatung

Einen Verkehrswert weisen wir ausschließlich mit einem schriftlichen Gutachten nach.

Wertangaben auf Zuruf oder nach einer kurzen Besichtigung geben wir nicht ab.

Wir vermitteln keine Immobilien und beraten unabhängig.

Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht.

Wobei wir beraten

  • Wahl der passenden Gutachtenart
  • Wahl des Wertermittlungsstichtags
  • Beschaffung der Unterlagen
  • Einordnung von Rechten und Lasten im Grundbuch
  • Erläuterung bestehender Gutachten

Für Privatpersonen

  • Kauf oder Verkauf
  • Erbschaft und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Wohnungsrecht und Nießbrauch
  • Heimunterbringung und Sozialhilfe

Für Unternehmen und öffentliche Hand

  • Betriebsgrundstück und Gewerbeimmobilie
  • Bilanzierung und Umstrukturierung
  • Grundsteuer
  • Verkauf und Ankauf öffentlicher Liegenschaften
  • Vergabe von Erbbaurechten

Für Gerichte, Anwälte, Notare und Steuerberater

  • Zwangsversteigerung
  • Ersatzwert nach § 74a Abs. 5 ZVG
  • Nachlass- oder Scheidungsverfahren
  • Steuerlicher Nachweis
  • Bewertung von Rechten und Lasten
Dipl.-Ing. Michael Bretschneider, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Dipl.-Ing. Michael Bretschneider

  • Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, seit 2004
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF (DIAZert), seit 2008
  • Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen

Philosophie

Ein Verkehrswert ist kein Wunschwert.

Er ergibt sich aus dem Markt, nicht aus der Erwartung des Auftraggebers.

Als ö.b.u.v. Sachverständiger bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Ich arbeite weisungsfrei.

Im Gutachten lege ich jede Annahme offen und belege jede Zahl.

So kann jeder Leser das Ergebnis nachprüfen.

Ihre Unterlagen und Angaben behandle ich vertraulich.

Kontakt

mb-immowert – Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Immobiliengutachter für Göttingen, Braunschweig, Hannover und Hildesheim.
Wir bewerten in der ganzen Region, etwa in Bad Gandersheim, Northeim, Einbeck, Osterode am Harz, Alfeld, Uslar, Hann. Münden, Goslar und Wolfenbüttel.
Gutachten erstellen wir bundesweit.

Bovenden

Leipziger Straße 8
37120 Bovenden
0551 30 56 234
info@mb-immowert.de

Bad Gandersheim

Hildesheimer Straße 2
37581 Bad Gandersheim
05382 60 38 855
info@mb-immowert.de

Braunschweig

Otto-Bögeholz-Straße 13
38112 Braunschweig
0531 23 79 99 05
info@mb-immowert.de

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